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   OLG Jena, 18.04.2013 - 9 W 590/12   

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https://dejure.org/2013,24105
OLG Jena, 18.04.2013 - 9 W 590/12 (https://dejure.org/2013,24105)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.04.2013 - 9 W 590/12 (https://dejure.org/2013,24105)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. April 2013 - 9 W 590/12 (https://dejure.org/2013,24105)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 15, 29, 41, 42, 60 GBO §§ 466 FamFG
    Eintragung einer Grundschuldabtretung, Grundschuldbrief

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gründe für ein Absehen von der Pflicht zur Vorlegung des Grundschuldbriefs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von der Pflicht zur Vorlegung des Grundschuldbriefs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NotBZ 2013, 353
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 12.03.1987 - BReg. 2 Z 25/87

    Eintragung der Abtretung einer Briefgrundschuld, wenn der Brief unauffindbar ist

    Auszug aus OLG Jena, 18.04.2013 - 9 W 590/12
    Im vorliegenden Fall scheitert indessen die Eintragung der Abtretung der Grundschuld bereits daran, dass der verfahrensbevollmächtigte Notar trotz Hinweises und Fristsetzung durch den Senat den Grundschuldbrief nicht vorgelegt hat, §§ 42 Satz 1, 41 Abs. 1 Satz 1 GBO (BayObLGZ 1987, 97 ff.).
  • OLG Frankfurt, 08.07.1993 - 20 W 241/93

    Bestimmtheitserfordernis bei Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG Jena, 18.04.2013 - 9 W 590/12
    Ob seine im Einklang mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur stehende Auffassung, die Abtretung einer Grundschuld sei mangels Bestimmtheit nicht eintragungsfähig, wenn sie wie hier mit Formulierungen wie "mit Zinsen", "samt Zinsen" oder sogar "nebst allen Zinsen" erfolgen soll (vgl. Meikel, GBO, 10. Auflage, § 26 Rdn. 51 m. w. N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.07.1993, 20 W 241/93) zutrifft, braucht der Senat nicht abschließend zu entscheiden.
  • RG, 08.12.1909 - V 40/09

    Einheitliche Bebauung mehrerer Grundstücke. Zwangsversteigerung..

    Auszug aus OLG Jena, 18.04.2013 - 9 W 590/12
    Der als Grundstückseigentümer des im Betreff bezeichneten Grundstücks eingetragene Beteiligte zu 1) bewilligte zu notarieller Urkunde der Notariatsverwalterin Dr. K. mit Amtssitz in ... vom 17.07.2009 (UR.Nr. V 40/2009) die Eintragung einer Eigentümergrundschuld mit Brief über 100.000,00 EUR im Grundbuch.
  • OLG Naumburg, 06.06.2014 - 12 Wx 2/14

    Grundbuchverfahren: Vorlage des Grundschuldbriefes zur Eintragung eines

    Wird der Grundschuldbrief entgegen §§ 41, 42 GBO nicht vorgelegt und bleibt auch eine auf Vorlegung gerichtete Zwischenverfügung - wie hier - ergebnislos, so ist der Eintragungsantrag insgesamt zurückzuweisen (z. B. OLG München FGPrax 2011, 279; OLG Jena NotBZ 2013, 353; Demharter, Rdn. 9 zu § 41 GBO; Bestelmeyer in Meikel, GBO, 10. Aufl., Rdn. 45 zu § 41 GBO).

    Etwas anderes kann sich hier auch nicht daraus ergeben, dass die Beschaffung der Grundschuldbriefe für die Beteiligte zu 1) mit nicht unerheblichen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden zu sein scheint (z. B. OLG Jena NotBZ 2013, 353; OLG München NJW-RR 2010, 1173; OLG München FGPrax 2011, 279; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 5; Demharter, GBO, Rdn. 7 zu § 41 GBO; Bestelmeyer in Meikel, GBO, 10. Aufl. Rdn. 40 zu § 41 GBO).

  • OLG Naumburg, 11.06.2014 - 12 Wx 2/14

    Vorlage der Grundschuldbriefe als Voraussetzung für die Eintragung eines Verbotes

    Wird der Grundschuldbrief entgegen §§ 41, 42 GBO nicht vorgelegt und bleibt auch eine auf Vorlegung gerichtete Zwischenverfügung - wie hier - ergebnislos, so ist der Eintragungsantrag insgesamt zurückzuweisen (z. B. OLG München FGPrax 2011, 279; OLG Jena NotBZ 2013, 353; Demharter, Rdn. 9 zu § 41 GBO; Bestelmeyer in Meikel, GBO, 10. Aufl., Rdn. 45 zu § 41 GBO ).

    Etwas anderes kann sich hier auch nicht daraus ergeben, dass die Beschaffung der Grundschuldbriefe für die Beteiligte zu 1) mit nicht unerheblichen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden zu sein scheint (z. B. OLG Jena NotBZ 2013, 353 [OLG Jena 18.04.2013 - 9 W 590/12] ; OLG München NJW-RR 2010, 1173 [OLG München 24.02.2010 - 34 Wx 4/10] ; OLG München FGPrax 2011, 279; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 5; Demharter, GBO, Rdn. 7 zu § 41 GBO; Bestelmeyer in Meikel, GBO, 10. Aufl. Rdn. 40 zu § 41 GBO ).

  • OLG Saarbrücken, 20.05.2019 - 5 W 21/19

    Grundbuchsache: Eintragungshindernis bei unvollständiger Vorlage eines

    Selbst wenn die Beschaffung des Briefes, die im Antragsverfahren Sache des Antragstellers ist, tatsächliche Schwierigkeiten bereitet, berechtigt dies das Grundbuchamt nicht, von der Erfüllung der Vorlagepflicht als gesetzlichem Eintragungserfordernis Abstand zu nehmen (OLG Jena, NotBZ 2013, 353; OLG München, FGPrax 2011, 279; OLG Düsseldorf, FGPrax 1995; OLG Frankfurt, Rpfleger 1979, 205; Demharter, a.a.O., § 41 Rn. 7).
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